Feinkostflimmern – Residenzpflicht

Die sogenannte „Residenzpflicht“ hindert Asylsuchende daran ihren Aufenthaltsort in Deutschland frei zu wählen und ist innerhalb der Europäischen Union für das gesamte Asylverfahren in Deutschland einmalig.

Am 01. Januar 2015 ist mit dem sogenannten „Rechtsstellungsverbesserungsgesetzt“ eine Änderung, aber keinesfalls eine Aufhebung der Residenzpflicht in Kraft getreten. Es enthält weitere Verschärfungen, die zum Ausschluss von der Lockerung der Residenzpflicht auf drei Monate führen können. Beispielsweise besteht für den Ausschlussgrund Drogen nun kein „hinreichender Tatverdacht“ mehr, sondern nun reichen schon „Tatsachen, die Schlussfolgerungen rechtfertigen“ zur Ausschließung von der Lockerung. Außerdem wurde der Ausschlussgrund Straftaten beibehalten ohne ein Mindeststrafmaß anzugeben. Wegen Bagatelldelikten können Geflüchtete in ihrer Freiheit eingeschränkt werden.

Dieser Verletzung des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit muss ein Ende gesetzt werden.

Am 27.09. ab 19 Uhr läuft im Rahmen des „Feinkostflimmerns“ der Dokumentarfilm „Residenzpflicht“. Gemeinsam mit der Tierbefreiung Hannover und Feinkost Lampe möchten wir Spenden für das Refugee Camp Hannover sammeln. Dazu bereiten wir euch ein vielfältiges veganes Buffet zu.

Anschließend nehmen wir uns Zeit zum Austauschen und diskutieren bei einem gemütlichen Beisamensein im schönen Ambiente der Feinkost Lampe.

Mehr Informationen zum Film findet ihr hier:

http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/filmpremiere_dokumentation_des_kampfes_gegen_residenzpflicht/

Trailer:

https://vimeo.com/31754539

Quellenangabe:

http://www.residenzpflicht.info/news/aenderungen-der-residenzpflicht-in-kraft-getreten/

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